Am 1. Juli 2011 trat das derzeit gültige NHundG, das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft. Alle Hundehalter unterliegen diesem Gesetz, aber die wenigsten wissen wohl, wozu dieses eigentlich dient.

NHundG ist ein Gefahrenabwehrgesetz, und es dient in erster Linie dazu, die Umwelt vor den Gefahren, die von Hunden und ihren Haltern ausgehen, zu schützen.

Die erste Maßnahme dazu ist es natürlich, den Halter mit seinem Hund vertraut zu machen. „Was habe ich da eigentlich an der Leine?“ Sachkunde, die der Halter dann auch nachweisen muß.

Der Sachkundenachweis, der sog. Hundefühererschein, soll also dazu dienen, zu beweisen, dass der Halter sich mit dem Verhalten des Hundes auskennt und die geeigneten Maßnahmen beherrscht, Unfälle und sonstige Gefahren zu verhindern.

Selbstverständlich profitieren auch die Hunde von der Sachkunde der Besitzer, viele Mißverständnisse, die früher zu Beziehungsstörungen zwischen Hund und Halter führten, werden jetzt schon im Vorwege aufgedeckt und damit ausgeschlossen.

Die Prüfungen zeigen im theoretischen Teil, was der Halter über Hunde weiß, im praktischen Teil dagegen sind Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusstsein und vorausschauendes Handeln im Mittelpunkt. Alles in Allem soll der Sachkundenachweis beweisen, dass von diesem Gespann keine Gefahr für die Mitmenschen und die Umwelt ausgehen wird.

Ebenfalls im NHundG steht, dass jeder Hund gechippt und versichert sein muss und beide Angaben – Chip-Nr. und Versicherung – im zentralen Hunderegister Niedersachsen eingetragen sein müssen.

Eine Registrierung bei Tasso z.B. ersetzt nicht den Eintrag in das Hunderegister. Letzterer dient der Sammlung von Daten, die eben auch Aufschluss über die Gefährlichkeit von Hunden (oder auch Haltern) geben können.

Für uns hat die Registrierung einen ganz großen weiteren Vorteil: Kein Hund kann mehr an der Autobahnraststätte ausgesetzt werden, ohne dass man seinen Halter innerhalb kürzester Zeit ermittelt und seiner gerechten Strafe zuführen kann! Leider gibt es dieses Zentralregister bisher nur in Niedersachsen. Endgültige Sicherheit können wir erst bekommen, wenn es ein Bundesregister gibt.

Tasso erfüllt da nicht den gleichen Zweck, da diese Organisation aus datenschutzrechtlichen Gründen nur den Halter informieren darf, wenn ein Hund aufgefunden wird, und dieser meldet sich dann beim Finder. Man darf aber wohl kaum davon ausgehen, dass jemand, der seinen Hund ausgesetzt hat, auf eine solche Fundanzeige reagiert…

Das soll es erst einmal sein, genug trockene Informationen für einen Tag! 🙂

Das NHundG sieht auch bestimmte Maßnehmen vor, die zu erfgreifen sind, wenn ein Hund sich als gefährlich herausstellt, davon werden wir hier demnächst berichten!


1 Kommentar

…mein Hund hat gebissen! – De Hun'nenhoff · 27. Mai 2020 um 8:54 am

[…] einigen Tagen haben wir hier ja über NHundG geschrieben. Dabei haben wir den Teil „Gefährlicher Hund“ zunächst ausgespart. Dem […]

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