Vor einigen Tagen haben wir hier ja über NHundG geschrieben. Dabei haben wir den Teil „Gefährlicher Hund“ zunächst ausgespart. Dem möchte ich mich heute widmen.

Was genau geschieht eigentlich, wenn ein Hund einen Menschen oder einen anderen Hund beißt und dieses angezeigt wird?

Zunächst einmal wird das Ordnungsamt veranlassen, dass das Umfeld des Hundes keiner weiteren Gefährdung ausgesetzt wird. Das heißt in der Regel, dass Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet wird.

Das Ordnungsamt ist zu diesem Schritt verpflichtet, und egal, was der Auslöser war, wer denn nun Schuld hat oder auch nicht – dieser Anordnung ist Folge zu leisten. Stellen Sie sich vor, in Ihrer Nachbarschaft lebt ein Hund, der ein Kind gebissen hat, niemand kann so genau sagen, warum. Würden Sie dann nicht auch zum Schutz Ihrer eigenen Kinder verlangen, dass erst einmal Sicherheit hergestellt wird?

Auch, wenn der Ton in einem solchen amtlichen Schreiben oft wenig freundlich klingt, es ist kein persönlicher Angriff gegen den Besitzer.

Das Ordnungsamt schaltet nun das Veterinäramt ein, das den Hund überprüft. Dazu kommt in der Regel ein Amtstierarzt zum Besitzer, andere Ämter bestellen den Besitzer mit Hund ein und es wird eine Inaugenscheinnahme durchgeführt. Ein kleiner Spaziergang, der alle möglichen Situationen beinhaltet, ein Gespräch bei dem Fragen geklärt werden und der Hund nebenbei beobachtet wird.

Der Amtstierarzt stellt nun fest, ob und wie der Hund als gefährlich anzusehen ist. Er legt Sicherheitsvorkehrungen fest, um zukünftig Zwischenfälle zu vermeiden.

Dabei bitte ich Sie, zu bedenken, dass er für diese Anordnungen verantwortlich ist! Ist er zu nachsichtig und es passiert ein weiterer Beißvorfall, wird man ihn zur Verantwortung ziehen… Also, diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und des gesamten Umfeldes.

Ich bin ganz sicher, die meisten von Ihnen werden das verstehen, wenn sie selber als Halter betroffen sind und sich an die Auflagen halten.

Leider erlebe ich aber auch immer wieder, dass wenig Einsicht besteht, dass die Maßnahmen als Behördenwillkür und der Amtstierarzt als sturer Beamter – oder gar schlimmeres – beschimpft wird.

Psycholgisch ist das vielleicht verständlich, Schuld von sich wegzuweisen ist so etwas wie Selbsterhaltungstrieb. Moralisch hingegen ist das selbstverständlich nicht nur bedenklich, sondern gar verwerflich! Wenn mein Hund jemanden verletzt, dann gilt mein Mitgefühl dem Verletzten und nicht meinem geknickten Ehrgefühl! Ich werde in einem solchen Fall alles tun, um Schaden wiedergutzumachen und weiteren Schaden zu verhindern!

Kooperation mit allen Beteiligten und vor allem mit dem Amt ist das Einzige, das in dieser Situation angebracht ist.

Melden Sie auf jeden Fall den Vorfall Ihrer Versicherung, deren Rechtsabteilung wird die Grundlagen für die Forderung genau überprüfen und dabei natürlich den Sachverhalt klären.

Oft stellt sich bei der Überprüfung des Hundes heraus, dass es wirklich ein „Un-Fall“ war, der Fall, der eigentlich gar nicht passieren konnte, weil der Hund durch für ihn unlogische Handlungen des Geschädigten gar nicht anders konnte, als zu beißen. In den meisten Fällen erhält der Hund von seinem Besitzer unbewußt den Auftrag, genau so zu handeln. Dann muss man nicht den Hund, sondern den Besitzer „therapieren“ (siehe „Verhaltenstherapie“), die Beziehung zwischen Hund und Halter optimieren.

Stellt der Amtstierarzt nun aber die Gefährlichkeit fest, dann ist klar geregelt, was nun geschehen muß:

  1. Der Besitzer muss die Erlaubnis zur Haltung des Hundes beantragen.
  2. Der Besitzer muss eine Versicherung nachweisen.
  3. Der praktische Teil der Sachkundeprüfung muss mit dem betroffenen Hund wiederhohlt werden.
  4. Der Besitzer muss seine Zuverlässigkeit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis beweisen.
  5. Der Hund muss einen Wesenstest ablegen und bestehen.

Drei Monate beträgt die Frist, innerhalb derer man die geforderten Unterlagen beibringen muß, in Einzelfällen kann die Frist um weitere drei Monate verlängert werden. Liegt danach nicht alles vor, wird die Erlaubnis verweigert!

Es ist also keine Option, einfach alles auszusitzen, wie ich es so oft erlebt habe, denn wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird, dann wird der Hund eingezogen… (wie so etwas aussieht, werde ich demnächst einmal am Beispiel Rex aufzeigen, dessen Geschichte bei uns so begann)

Hier auf dem Hun’nenhoff beraten wir betroffene Halter, nehmen die Sachkundeprüfung ab, bereiten Hund und Halter auf den Wesenstest vor.

Sollten Sie betroffen sein, dann ist 05199 998 39 00 die richtige Telefonnummer für Sie. Sprechen Sie uns eine Nachricht auf das Band, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Sie können natürlich auch eine Mail senden an info@de-hunnenhoff.de

(Ich habe auch auf dieser Seite wieder „gestohlene Bilder“ verwendet, sie alle verweisen mit einem Link auf ihre Ursprungsseite. Sollte der Urheber eines Bildes damit nicht einverstanden sein, bitte melden, ich entferne es dann sofort…)


2 Kommentare

Frank Treder · 1. Februar 2021 um 7:25 am

Hallo im Prinzip stimme ich Ihrer Meinung zu. Bzgl Willkür bin ich da aber ganz anderer Meinung. Unser Schäferhund wurde begutachtet nach einer Beißerei mit einem anderen Hund. Er wurde am 27.1.2021 begutachtet und ich habe dem Ganzen Treiben als Zeuge unbeobachtet beigewohnt. Hier zum Ablauf:
1.Gespräch über den Beißvorfall
2. Maulkorb durfte abgenommen werden, Hund schnuppert keine Probleme
3. Spaziergang von ca 30 m mit Veterinärin
Mehrere Kommandos funktionieren bis auf Platz, da gibt er freudig Pfötchen.
4. Hund mit Maulkorb hinter dem Zaun drapiert an straffer Leine. Unser Hund bellt geht 1 Schritt vor und wird von meiner Frau an der Leine aus der Situation geführt. Dies wurde 1x wiederholt.
5. kurze Besprechung der 3 Damen: Urteil Hund ist als gefährlicher Hund einzustufen.

Die ganze Beurteilung dauerte nicht mal 5 Minuten in fremder Umgebung ohne unterschiedliche Situationen auszutesten.
Wenn das keine Willkür ist was dann?
Beste Grüße

Gefährlicher Hund? – De Hun'nenhoff · 29. Mai 2020 um 6:27 am

[…] NHundG sieht auch bestimmte Maßnehmen vor, die zu erfgreifen sind, wenn ein Hund sich als gefährlich herausstellt, davon werden wir hier demnächst […]

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