Langsam kommt der Sommer – okay gerade sieht es nicht wirklich nach Sommer aus, aber die 20°C erreichen wir schon ab und zu.
Und wie jedes Jahr möchte ich daran erinnern, dass selbst eine Außentemperatur von 20°C schon ausreicht, um ein Auto innerhalb von nur 10 Minuten auf 27°C aufzuheizen. Nach 30 Minuten sind es schon 36°C und nach einer Stunde 46°C. Also nur mal eben schnell einkaufen und den Hund dabei im Auto lassen (selbst geöffnete Fenster bringen keine Luftzirkulation, ergo keine Abkühlung) ist eine ganz schlechte Idee.

Hier eine Grafik mit noch höheren Temperaturen.

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Hunde können nur bedingt über ihre Pfoten schwitzen. Um sich abzukühlen, müssen sie hecheln. Zudem sind sie hitzeempfindlicher als wir Menschen und somit können bereits Temperaturen um die 40 °C tödlich sein.

Erste Anzeichen einer Überhitzung sind Unruhe und Hecheln mit weit herausgestreckter Zunge. Der Hals ist ebenfalls gestreckt und der Hund liegt teilnahmslos und erschöpft auf dem Boden/der Sitzbank. Aber auch Nervosität, glasige Augen und Erbrechen können Anzeichen eines Hitzschlages sein.
Bei einer Köpertemperatur von 40°C kommen dann massive Kreislaufprobleme dazu. Dadurch können lebenswichtige Organe nicht mehr ausreichend durchblutet werden und es besteht die Möglichkeit eines Schocks.
Ab 43°C beginnt das körpereigene Eiweiß zu gerinnen. Dies führt zur Bewusstlosigkeit.

Also gilt es schnell zu handeln, wenn sich ein Hund in einem geschlossenem (eventuell mit runtergekurbelten Fenstern) Auto befindet.

Doch was darf ich und was muss ich tun?

Sollte sich das Auto auf einem Supermarktparkplatz oder ähnlichem befinden, versucht erstmal den Halter/in mittels Ausrufen zu finden. Ist dies nicht möglich, muss die Polizei bzw. die Feuerwehr alarmiert werden. Sollte sich der Zustand des Hundes aber verschlechtern und/oder sollte eine Bewusstlosigkeit eintreten und die Rettungskräfte sind noch nicht vor Ort, muss unverzüglich gehandelt werden. Doch der ein oder andere wird jetzt sagen, dass das Einschlagen einer Scheibe Sachbeschädigung ist und somit eine Anklage zur Folge haben kann. Das ist zunächst einmal richtig und es muss gründlich abgewogen werden, ob noch gewartet werden kann oder nicht. Sollte es zu einer Sachbeschädigung kommen, tritt Paragraph 34 des Strafgesetzbuches in Kraft. Dieser erlaubt eine nicht abwendbare Gefahr für Leib und Leben mit angemessenen Mitteln abzuwenden. Wichtig hierbei ist, dass dies auch zweifelsfrei bewiesen werden kann. Also am besten gibt es Zeugen, die den gerechtfertigten Notstand bestätigen oder man filmt vorher den Zustand des Hundes.

Jetzt ist der Hund aus dem Auto gerettet worden und was nun?

Als Erstes bitte den Hund direkt in den Schatten bringen und ihn langsam mit lauwarmem Wasser abkühlen, beginnend an den Beinen.
Ist der Hund bei Bewusstsein, kann man ihm vorsichtig und schluckweise Wasser anbieten. Ein Benetzen der Zunge ist auch eine gute Möglichkeit.
Sollte der Hund bewusstlos sein, wird er in eine Seitenlage gebracht, wobei die Zunge aus dem Maul hängen muss.
Und dann ab zum Tierarzt, auch wenn es dem Hund augenscheinlich besser geht!

Dies gilt natürlich für alle Tiere und selbstverständlich auch für Kinder!

Also wiegt genau ab, ob euer Hund im Auto bleiben muss oder nicht und unterschätzt niemals die Temperaturentwicklung!

Eure Nadine

Kategorien: Gesundheit

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