Im Frühjahr 2016 wurde ich vom Veterinäramt gefragt, ob wir vielleicht einen gefährlichen Schäferhundmischling aufnehmen könnten, der seinem Besitzer weggenommen werden musste. Selbstverständlich waren wir dazu bereit (wir hatten damals 31 Hunde 🙂 ) Das Abenteuer begann…

Um einen Hund aus einer Wohnung zu holen, auch wenn der Beitzer nicht da ist, braucht es eines Durchsuchungsbeschluß. Dieser war beantragt, aber lag noch nicht vor. Trotzdem sollte die Wegnahme schnellstmöglich über die Bühne gehen.
Rex hatte etwa 1 1/2 Jahre zuvor zweimal Menschen angegriffen und verletzt, es waren darufhin die schon beschriebenen rechtlichen Schritte eingeleitet worden, Rex durfte nur noch mit Leine und Maulkorb auf die Straße, ein Wesenstest wurde abgelegt. Bei diesem Wesenstest biß Rex den Sachverständigen (warum trug er eigentlich keinen Maulkorb bei dieser Prüfung?), der Test wurde natürlich nicht bestanden.
Das Amt war kompromissbereit und legte dem Besitzer auf, den Wesenstest in den nicht bestandenen Prüfungssequenzen zu wiederholen. Weil die Besitzer sich dieses nicht leisten konnten, übernahm sogar der Landkreis die Kosten für die Wiederholung.
Der Test nahm den gleichen Weg wie beim ersten Versuch, weil die Besitzer natürlich nichts dafür getan hatten, dass Rex trainiert wurde, obwohl von Amts wegen ausreichend Zeit gegeben wurde, um eine Vorbereitung auf den neuen Test vorzunehmen.
Das Veterinäramt fragte im Januar bei mir an, ob ich da helfen könnte, und ich bot an, Rex bei Hundherum….zufrieden! kostenlos zu unterrichten, um dem Hund zu helfen in seiner Familie bleiben zu können. Die Besitzer haben nicht einmal bei mir angerufen!

Dieses Verhalten der Besitzer war natürlich ein deutlicher Hinweis auf die Unzuverlässigkeit und daher wurde nach einer weiteren Frist die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes verwehrt.
Die Wegnahme stand also an, aber die Eigentümer gaben Rex nicht heraus.
Inzwischen hatten sie sich dann aber doch bei einer anderen Hundeschule angemeldet und nahmen auch regelmässig am Unterricht teil. Da sie aber ihre Unzuverlässigkeit immer und immer wieder unter Beweis gestellt hatten, stand nicht zu erwarten, dass sie diesmal durchhalten würden und deshalb war nun die Wegnahme angeordnet worden.

Am Dienstag sollte es nun so weit sein, ich hatte den Termin und wollte mich zur vereinbarten Zeit vor dem Haus einfinden. Am vormittag dann der Anruf des Amtstierarztes, dass noch kein Durchsuchungsbeschluß vorliegt, wir aber ja den Hund wegnehmen könnten, wenn er in der Hundeschule sei. Der angerufenen Trainer aber verweigerte, dass auf seinem Platz die Wegnahme erfolgen sollte.
So wurde beschlossen, zu warten, bis der Besitzer seine Wohnung verließ und ihm auf der Straße den Hund abzunehmen.
Drei Amtstierärzte, zwei Polizisten eine unserer Mitarbeiterinnen und ich trafen uns also zu der vermuteten Aufbruchzeit hinter dem Haus – aber niemand kam heraus…
Später stellte sich heraus, dass der Trainer angerufen und den Besitzer informiert hatte, woraufhin dieser die sichere Wohnung nicht verließ. Auf klingeln und klopfen hörten wir Rex drinnen bellen, aber es wurde nicht geöffnet.

Am Freitag, es war der 1. April, war es dann so weit, neuer Versuch diesmal mit Durchsuchungsbeschluß.
Vor der Tür drückte mir einer der beiden Polizisten eine Fangschlinge in die Hand mit den Worten „hier, damit müssen Sie ihn dann fangen!“ was natürlich nicht meine Aufgabe war, für die Sicherheit war die Polizei ja dabei! Ich erklärte ihm das.
Daraufhin stellte der Polizist fest, dass er, sollte der Hund angreifen, wenn wir die Wohnung öffnen, diesen erschießen müsste. Ein junger Mann, wahrscheinlich gerade erst von der Polizeischule gekommen, noch schnell mit dem Colt… 🙂
Selbstverständlich hatte ich für diesen Fall aber vorgesorgt. Unsere Tierärztin stand bereit, sollte es nötig werden, mit dem Blasrohr und einem Narkosepfeil vorbeizukommen und Rex schlafen zu legen, sollte es keinen anderen Weg geben.
Zum Glück trafen wir aber die Besitzerin an. Weinend und zeternd verweigerte sie zunächst die Herausgabe, man hätte doch schließlich alles getan um den Hund behalten zu können. Am Ende brachte sie Rex dann aber doch in mein Auto, nicht aber ohne mir und dem Vetererinäramt zu drohen und uns die Pest an den Hals zu wünschen.
Allein die Tatsache, dass es 18 Monate gedauert hat, bis diese Maßnahme vollzogen wurde, zeigt deutlich, wie viel Geduld und Nachsicht hier von Amts wegen entgegen gebracht wurde, um den Hund nicht seines Zuhauses zu berauben, wenn aber die Besitzer sich so unkooperativ verhalten, dann kann es eben am Ende keinen anderen Weg geben.

Als Rex bei uns einzog, stellten wir als erstes einen großen Tumor an der Schilddrüse fest, der im Tiergesundheitszentrum Grußendorf in Bramsche entfernt wurde.
Bei uns ist er ein umgänglicher und zu allen Mitarbeitern freundlicher Hund. Nach der Wegnahme haben wir in der Hundeschule mit ihm inoffiziell den Wesenstest durchgeführt und er hat diesen ganz klar bestanden. In den Situationen, in denen er vorher den Prüfer gebissen hatte, lehnte er sich diesmal an mich an und sein Vertrauen in mich versetzte ihn in die Lage, die Situation aushalten zu können.
Wenn die Angaben der Vorbesitzer stimmen und der Impfpass nicht lügt, muss Rex inzwischen 15 Jahre alt sein, was man ihm aber in keinster Weise ansieht Wir hoffen, dass er noch lange Zeit bei uns bleibt.
2 Kommentare
Babsi · 29. Mai 2020 um 1:38 pm
Das Herzchen Rex war mir besonders am Herzchen!! 🙂 …ich reue mich, das es ihm gut geht!!..lg an euch
Beate Kressin · 29. Mai 2020 um 9:58 pm
Es ist ein großes Glück, dass ihr euch seiner angenommen habt.
Euer angagiertes Handeln ist bewundernswert!